Katzenschutzverordnung


Ab dem 01.09.2025 tritt die neue Katzenschutzverordnung in Bad Dürkheim in Kraft!

 

Was bedeutet das für die Katzenhalter?

Freigängerkatzen müssen kastriert, gekennzeichnet und bei einem Haustierregister registriert sein 

 

Welches Ziel steckt dahinter?

Die unkontrollierte Vermehrung und das Leid der Streuner zu vermeiden und einzudämmen 

 

Die Katzenschutzverordnung gilt für alle Freigängerkatzen!

 

Die Katzenschutzverordnung ist keine Verordnung, die offensiv kontrolliert wird. 

Sollte jedoch eine Katze als Fundkatze in unsere Obhut kommen, die nicht kastriert, gekennzeichnet und registriert ist, werden wir dies konsequent an die Ordnungsbehörde weiterleiten!

 

Warum wurde die Katzenschutzverordnung erlassen?

In Deutschland leben und leiden hunderttausende herrenlose Streunerkatzen auf der Straße. Sie sind oft krank, unterernährt und schutzlos. Meist verenden sie elendig und qualvoll. Die Katzenschutzverordnung hilft, dieses Tierleid nachhaltig zu reduzieren und einzudämmen. 

 

Jeder Katzenhalter kann helfen indem er verantwortungsvoll handelt!

 

- Lasst eure Katze kastrieren, kennzeichnen und registriert sie z.B. bei Tasso oder Findefix 

 

-Sprich darüber und informiere ander Katzenhalter 

 

Gemeinsam gegen das Leid der verwilderten Hauskatzen. Sie brauchen unsere Hilfe!