Katzenschutzverordnung


Wir brauchen eure Unterstützung! Bitte unterzeichnet unsere Petition!

 

Das Leid der Streunerkatzen ist riesengroß!

 

Wir als Tierschutzverein möchten unbedingt auf die Katzenschutzverordnung für die Stadt Bad Dürkheim sowie in den VG's Freinsheim, Deidesheim und Wachenheim hinwirken. 

 

Wir fordern eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht!

 

Jedes Jahr fangen wir unzählige verwilderte Hauskatze mittels Lebendfalle ein, um sie anschließend kastrieren zu lassen. 

Viele der Katzen sind ausgezehrt, krank, verletzt und voll mit Parasiten. Es ist schlimm, diese armen Seelen so leiden zu sehen. Manchmal können wir sie nur noch erlösen lassen. 

Oft bekommen wir Kitten gemeldet, wild geboren, krank....kleine Häufchen Elend. Nicht alle bekommen wir durch. Die Dunkelziffer der Kitten, die qualvoll verenden ist enorm groß! 

Da wir in unserer Region für Fundtiere zuständig sind, bekommen wir unmittelbar vor Augen geführt, wie viele unkastrierte Katzen/Kater im Freigang sind und das gewollt durch die Halter.

 

Schuld für die große Population wilder Streuner sind Katzen/Kater, die unkastriert in den Freigang dürfen!

Helft mit das große Leid der Streuner einzudämmen und zu verhindern!

 

BITTE macht Familie, Freunde und Bekannte auf unsere Petition aufmerksam. Wir brauchen soviele Unterschriften als möglich aus Bad Dürkheim, den VG's Freinsheim, Deidesheim, Wachenheim und den angrenzenden Orten.

 

Wichtiger Hinweis: sobald ihr die Petition ausgefüllt habt, bekommt ihr eine E-Mail. Diese müsst ihr öffnen und auf bestätigen klicken. Erst dann ist eure Unterschrift gültig. Wer mit der Petition nicht zurechtkommt, kann sich gerne über unser Kontaktformular melden, um handschriftlich zu unterschreiben. 

 

Wir danken euch von ganzem Herzen!


Ihr habt noch Fragen?

Lest gerne unsere FAQ's. Solltet ihr noch weitere Informationen benötigen, schreibt uns gerne an.

FAQ zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen im Freigang (Katzenschutzverordnung)

 

Was ist ein Streuner?

Ein Streuner ist ein besitzerloser, wild geborener und verwilderter Nachkomme von unkastrierten Besitzerkatzen.

 

Was ist ein Freigänger?

Ein Freigänger ist eine Besitzerkatze im Freigang.

 

Woran erkennt man den Unterschied zwischen Streuner und Freigänger?

Nicht sicher auf den ersten Blick oder am optischen Erscheinungsbild! Streuner sehen nicht immer schlecht, Freigänger nicht immer gut aus. Den Unterschied erkennt man nur am direkten Verhalten gegenüber dem Menschen und eindeutig, wenn die Katze mit Chip oder Tattoo gekennzeichnet UND registriert ist.

 

Ist ein Streuner eine Wildkatze?

Ein Streuner ist eine Hauskatze (Felis catus). Eine Wildkatze (Felis silvestris) ist ein Wildtier wie ein Fuchs.

 

Werden auch Wildkatzen (Felis silvestris) eingefangen und kastriert?

Weder uns, noch irgendeinem uns bekannten Tierschutzverein ist jemals eine europäische Wildkatze – auch nicht versehentlich - in die Falle gegangen. Sollte das jemals passieren, ist eine Wildkatze eindeutig zu erkennen und wird sofort wieder freigelassen.

 

Nutzt es der Wildkatzenpopulation, wenn die (verwilderten) Hauskatzen kastriert sind?

Ja! Die Fortpflanzungsbarriere zwischen Wildkatze und Hauskatze wird unter besonderen Umständen nahezu vollständig aufgelöst. Die Kastration von Hauskatzen (Felis catus) verhindert Hybride. Im neuesten Bericht der Senckenberg-Gesellschaft wurde in Baden-Württemberg ein Hybridanteil von 50% festgestellt und die Kastration der Hauskatzen ausdrücklich empfohlen.

 

Worum geht es in einer Katzenschutzverordnung und warum ist sie wichtig?

Es geht um Ursachenbekämpfung! Ursache für Streunerpopulationen sind unkastrierte Besitzerkatzen im Freigang! Die Besitzer werden verpflichtet, ihre Katzen im Freigang SELBST kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Es geht um die Rechtssicherheit für die Tierschutzvereine, Fundtiere (und dazu zählen auch Streuner) nach einer kurzen Wartezeit ohne Zustimmung des Besitzers kastrieren und kennzeichnen zu dürfen. Dies berührt jedoch nicht die Eigentumsrechte. Meldet sich der Besitzer und kann einen Eigentumsnachweis erbringen (z.B. durch Bilder), kann er sein Tier gegen Kostenerstattung zurückfordern.

 

Muss eine Katzenschutzverordnung von uns neu erarbeitet werden?

Es gibt bundesweit zirka 1000 Kommunen (Stand Januar 2022), die eine Katzenschutzverordnung auf Basis von § 13b TierSchuG erlassen haben. Sicherlich wird es möglich sein, sich an einer dieser vielen Satzungen zu orientieren. Die nächste Stadt mit Katzenschutzverordnung ist die Stadt Neustadt/Weinstraße oder auch Haßloch.

 

Ist eine Katzenschutzverordnung wichtig für private Katzenbesitzer?

Unkastrierte Streuner sind oft mit übertragbaren Krankheiten infiziert, für die es nicht immer eine Impfung gibt. Diese werden beim Deckakt und Revierkämpfen auf die Besitzerkatzen übertragen. Dies gilt auch für Parasiten (Würmer, Giardien, Clamydien, Flöhe, Milben) die auch auf die Besitzer übertragen werden können.

 

Gibt es bei uns überhaupt ein Katzenproblem? Wir wissen nichts davon!

Haben Sie schon bei ALLEN Tierschutzvereinen die in Ihrer Gemeinde tätig sind, nachgefragt?
Streunerpopulationen sind meist nicht sichtbar, da sie leben wo keine oder nur wenige Menschen sind. Gibt es keinen örtlichen Tierschutzverein, aktive Mitglieder im Tierschutz oder engagierte Mitbürger, werden die offiziellen Zahlen niedrig sein. Die Daten hängen von vielen Faktoren ab. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass gerade in Ihrer Kommune die Verhältnisse viel anders sein sollten als im statistischen Durchschnitt. Rein statistisch kommen auf 1000 Einwohner ca. 24 verwilderte Katzen. Hier gibt es eine Möglichkeit zu berechnen wie viele Katzen es in Ihrer Kommune statistisch gibt. https://politik-fuer-die-katz.de/cattab-online/

 

Geht es den Streunern nicht gut da draußen?

Nein! Die Lebenserwartung einer verwilderten Hauskatze ist weit niedriger als die einer Besitzerkatze. Das liegt daran, dass es vielen Katzen eben nicht gut geht. Nahrungsmangel, Schwäche, Verletzung und Krankheiten sind die Folgen für die Wildlinge - die wiederum Hauskatzen anstecken.

 

Werden durch die Katzenschutzverordnung Kosten eingespart?

Ja, langfristig müssen weniger Streuner und deren Kitten von den Tierschutzvereinen gesichert, beherbergt, versorgt, tierärztlich behandelt und vermittelt werden. Viele Kitten müssten gar nicht gezeugt werden!
 Außerdem können durch die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Fundtiere schneller dem Besitzer zurückgegeben werden. Dies schont Kapazitäten und Budget der zuständigen Tierschutzvereine.

 

Wer kontrolliert die Einhaltung der Katzenschutzverordnung?

Diese Verordnung wird, wie viele andere Verordnungen auch, nicht aktiv kontrolliert. Dies ist auch schwer möglich. Sie kann jedoch bei Bedarf kontrolliert und angewendet werden. Sie gibt Tierschutzvereinen, Veterinär- und Ordnungsämtern frühzeitig die Möglichkeit rechtssicher einzuschreiten. Sie bindet kein Personal!

 

Müssen wir wegen der Katzenschutzverordnung mit einer Klagewelle rechnen?

Gerade wenn es eine Verordnung gibt, ist der rechtliche Rahmen eindeutig. Beispiel Hessen: Weder der dortigen Tierschutzbeauftragen noch dem Landestierschutzverband ist ein Fall bekannt, in dem es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Katzenschutzverordnung kam. (Stand Januar 2022).


Stellt eine Katzenschutzverordnung einen Eigentumseingriff dar?

Das Recht, eine unkastrierte Katze in den Freigang und sie sich unkontrolliert vermehren zu lassen, begründen viele mit dem ersten Teil von Art. 2GG „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, -

Die Einschränkung- „soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ wird dabei ignoriert.

Unsere verfassungsmäßige Ordnung sieht ausdrücklich den Schutz des Tierwohls vor, so dass es nicht dem Einzelnen überlassen werden kann über Wohl oder Wehe eines Tieres zu entscheiden.
Es verstößt auch gegen die guten Sitten, wenn man durch sein Verhalten das Leid von Tieren billigend in Kauf nimmt, denn eine unkontrollierte Vermehrung bei Katzen sorgt für viel Tierleid.

Genau dies gilt es mit einer Katzenschutzverordnung zu verhindern. Außerdem muss der Katzenbesitzer seine Katze nicht in den Freigang lassen, er darf eine Katze unkastriert als reine Hauskatze halten und so der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit nachkommen ohne die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz zu missachten.

 

Gilt die Katzenschutzverordnung ausnahmslos für alle Katzen?

Reine Wohnungskatzen und Zuchttiere können auf Antrag von der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden. Diese Möglichkeit muss in einer Katzenschutzverordnung vorhanden sein.

 

Müssen wir nicht 3-5 Jahre Daten zu den streunenden Katzen erheben?

Das ist nicht notwendig. Es muss lediglich festgestellt werden, dass verwilderte Katzenpopulationen existieren. Dies wurde bereits 2017 in der kleinen Anfrage an der BMEL geklärt (Drucksache 18/1189000)

 

Werden wahllos Katzen eingefangen?

Nein. Die Tierschutzvereine werden meist von Bürgern wegen bestimmter Streuner um Hilfe gebeten und fangen auf Firmengeländen, Privatgrundstücken oder in Industriegebieten ein. Die Tierschützer werden nicht wahllos hinter dem Rücken der Besitzer ihre Katzen sichern, kastrieren und kennzeichnen lassen. Dafür haben sie weder Zeit, die ehrenamtlichen Helfer noch die Finanzen. Die Besitzer sind vielmehr dann in der Pflicht, ihre Freigänger selbst kastrieren zu lassen.

 

Was passiert mit versehentlich eingefangenen Freigängern?

Nach der Sicherung wird auf Kennzeichnung (ablesen von Tattoo oder Chip) geprüft. Ist eine vorhanden, wird bei den Haustierregistern die Registrierung abgefragt. Wohnt die Katze in der Nähe des Fundortes, wird sie direkt in die Freiheit entlassen oder dem Besitzer persönlich übergeben. Ist die Katze nicht kastriert, gekennzeichnet oder registriert, wird die Katze dem zuständigen Tierschutzverein als Fundtier übergeben. Von dort aus wird dann weiter nach dem Besitzer gesucht.

 

Ist der Einsatz von Lebendfallen nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Tierschutz vereinbar?
(kleine Anfrage u.a. der GRÜNEN – Drucksache 17/13016 vom 10.4.2013)

Antwort der Bundesregierung: Lebendfallen werden seit Jahren erfolgreich im Natur- und Artenschutz (Markierung von Wildtieren) wie auch im Tierschutz (Einfangen verwilderter Katzen) und bei der Jagd eingesetzt. Grundsätzlich darf von Fallen nach §13 Absatz 1 Satz 1 TierSchG nicht die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schaden für Wirbeltiere ausgehen.

 

Ist das Einfangen mit Lebendfallen für die Katzen gefährlich?

Nein. Die Fallen sind so konstruiert, dass davon keine Gefahr ausgeht. Direkt nach dem Fang werden die Fallen abgedeckt und die Tiere beruhigen sich schnell

 

Wie sieht eine Lebendfalle für Katzen aus?

Es gibt Lebendfallen in verschiedenen Größen z.B. ca. 75 cm lang oder 100 cm lang. Siehe Bilder der erfolgreichen Fangaktionen. 

Werden die Fallen einfach irgendwo aufgestellt und bleiben sich selbst überlassen?

Nein. Die Fallen stehen auf befriedetem Gebiet (Privatgrundstücken, Firmengeländen). Sie werden außerdem technisch überwacht, von Tierschützern oder Bürgern beaufsichtigt oder in kurzen Abständen (max. 2 Stunden) kontrolliert. Es gibt durch spezielle Fallen auch die Möglichkeit, Katzen selektiv zu fangen.

 

Gibt es in 10 Jahren keine Hauskatzen mehr, wenn wir alle kastrieren? Wird dann der Tierhandel aus dem Ausland blühen?

Es wird in Deutschland immer Hauskatzen geben, da mit Sicherheit trotz Verordnung die Tierheime und Tierschutzvereine auch weiterhin Kitten zur Vermittlung haben werden. Bei allein 14 Millionen Hauskatzen und geschätzten zwei Millionen verwilderten Katzen in Deutschland ist diese Befürchtung zu vernachlässigen.

 

Fangen Katzen keine Mäuse mehr, wenn sie kastriert sind?

Eine Kastration hat keine Auswirkung auf das Jagdverhalten einer Katze.

 

Nimmt man den Tieren durch die Kastration den Spaß?

Es geht nicht um einen angenommenen Spaß der Katze, sondern um Tierwohl. Es geht um die Vermeidung von Krankheiten und Elend, die nicht mit dem Tierschutzgedanken vereinbar sind.

 

Verlieren unsere Kinder den Bezug zur Natur, wenn es keine Katzengeburten mehr gibt?

Haben Kinder einen Bezug zur Natur, sollten sie auch lernen, dass für diese Lebewesen Verantwortung übernommen werden muss. Geburten sind kein „Event“ und kein Vergnügen für die Katze. Kitten zu verschenken mindert den „Wert“ der Tiere, denn in unserer Gesellschaft ist es leider so, dass etwas, das nichts kostet, auch oft nichts wert ist, da es ja jederzeit kostenlos ersetzt werden kann.

 

 



Hier geht's zur Petition:


Auf einen Blick

Auf der Karte seht ihr welche der umliegenden Städte und Gemeinden bereits eine Katzenschutzverordnung umgesetzt haben. 

 

Grün - ja, dort gibt es sie bereits 

Rot - nein, leider noch nicht